Landschaftspflege
Mit modernen Geräten und Maschinen führen wir, unter Anleitung von Fachkräften aus Landschafts- und Gartenbau, alle landschaftspflegerischen und gärtnerischen Aufträge für unsere Kunden aus.
Bei Fragen und Planung zur Bepflanzung und Pflege Ihrer Anlagen sind wir Ihr gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Unser Angebot für Sie:
- Rasenpflegearbeiten
- Abholung und Entsorgung von Grüngut
- Hecken- und Gehölzschnitt
- Rodungsarbeiten
- Laub entfernen und entsorgen
- Pflege von Pflanzanlagen
- Anlage von Pflanzflächen
- Kostenlose Beratung vor Ort
Ein weiteres Plus für unsere Auftraggeber
Unternehmen, die über mindestens 20 Arbeitsplätze und mehr verfügen, müssen wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen (§ 77 SGB IX).
Für jeden unbesetzten Pflichtplatz ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten (§ 77 SGB IX Ausgleichsabgabe) Auftraggeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50% des auf die Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen (SGB IX §140).
Sie sparen also bares Geld!
Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen.
Außerdem sind wir vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, sodass Sie in den Genuss des verminderten Mehrwertsteuersatzes von 7 % kommen.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Auftrag über Montage-/Verpackungsarbeiten
Jährliches Auftragsvolumen | 18.000 € |
Jährlich abzuführende Ausgleichsabgabe: | 10.000 € |
50 % der Arbeitsleistung anrechenbar auf die Ausgleichsabgabe: | 9.000 € |
Tatsächlich abzuführende Ausgleichsabgabe: | 1.000 € |
Kosteneinsparung pro Jahr: | 8.000 € |
Unsere Partner in der Industrie
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